Beschwerdemanagement

Beschwerdemanagement

Ihr Feedback an uns

Die Zufriedenheit unserer Kunden steht bei uns an erster Stelle. Ihr offenes Feedback ist ein wichtiges Instrument, um unser Produkt sowie unseren Service und unsere Prozesse zu überprüfen und zu verbessern.

Sollten wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen, so teilen Sie uns das bitte mit. Gemeinsam suchen wir nach einer Lösung, damit Sie zukünftig keinen Grund mehr zu Beanstandung haben.

So erreichen Sie uns

Über folgende Wege können Sie Ihr Anliegen uns mitteilen:

  • Jederzeit elektronisch per E-Mail an beschwerde@paydirekt.de
  • Telefonisch zu unseren Servicezeiten unter 069 2475 382 222

Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihrer Beschwerde gewährleisten zu können, bitten wir Sie, die folgenden Informationen vollständig einzureichen:

  • Ihr Vor- und Nachname
  • Ihre Kontaktdaten (Telefon, E-Mail und Anschrift des Beschwerdeführers)
  • Eine konkrete Beschreibung Ihres Anliegens und der zugrundeliegende Sachverhalt

Noch ein Hinweis: Bei Rückfragen zu Transaktionen nutzen Sie bitte unsere bekannten Kontaktwege.

 

Wie sehen die nächsten Schritte aus

Nachdem Sie Ihr Anliegen bei uns eingereicht haben, erhalten Sie als Beschwerdeführer eine Eingangsbestätigung. In der Bestätigung ist das weitere Vorgehen nochmal für Sie erläutert.

Jedes Anliegen wird von uns sorgfältig geprüft. Komplexere Anfragen werden bei Bedarf mit unterschiedlichen Fachabteilungen analysiert.

Natürlich versuchen wir Ihnen so zügig wie möglich eine Antwort zukommen zu lassen. Wenn es widererwarten mal länger dauern sollte, bekommen Sie spätestens nach 15 Werktagen einen Zwischenbescheid zum aktuellen Stand.

Unser Ergebnis teilen wir Ihnen spätestens nach 35 Werktagen in einer abschließenden Antwort mit. Sollten wir Ihren Wünschen nicht nachkommen können, werden wir in der Antwort unseren Standpunkt begründen.

 

Weitere Möglichkeiten

Leider kann es auch vorkommen, dass wir Ihnen keine vollumfängliche Lösung anbieten können und Sie mit unserer Antwort unzufrieden sind. In diesem Fall können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:

Ferner besteht auch die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.